Der Unterrichtsvertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 2 Monaten zum 28.02. (Ende des Schulhalbjahres) oder zum 31.08. (Ende des Schuljahres) gekündigt werden.
Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Unterrichtsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Alle Kurse ab dem 06.02.2024 sind bereits ausgebucht !
Sie können die Kurse trotzdem buchen und landen dann auf der Warteliste.