Der Unterrichtsvertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 2 Monaten zum 28.02. (Ende des Schulhalbjahres) oder zum 31.08. (Ende des Schuljahres) gekündigt werden.
Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Unterrichtsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
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